Vertrag über gute Beschäftigungsverhältnisse
Die wissenschaflichen Personalräte haben mit den jeweiligen Hochschulen in NRW einen "Vertrag über gute Beschäftigungsverhätnisse" abgeschlossen, der deutliche Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen bringen. In ihm finden sich viele konkrete Regelungen zum Arbeitsumfeld, zum Aufgabenbereich und zu Befristungsdauern.
Den Wortlaut dieses Vertrages stellen wir hier für Sie bereit.